Wir verkaufen Freude –

Freude an Energie.

EWärmeG

In Baden-Württemberg schreibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) vor, dass 15 Prozent der Wärmeversorgung regenerativ erzeugt werden müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter, die ökonomischste Form der Umsetzung zu finden. Dabei ergänzend erstellen wir auch Sanierungsfahrpläne.

Mieterstrommodell

Seit einigen Jahren werden Mieterstrommodelle umgesetzt. Die Modelle sind für Blockheizkraftwerke (BHKWs) und Photovoltaik interessant. Der Strom, den ein BHKW oder/und eine PV-Anlage erzeugt, wird dabei an mehrere Mieter geliefert. Das Modell rechnet sich, wenn die Stromgestehungskosten und die zu zahlenden Abgaben niedriger sind als die Strombezugskosten aus dem Netz. Bei der Umsetzung gilt es dabei zahlreiche Vorschriften einzuhalten.

Virtuelles Kraftwerk / Regelenergiemarkt

Bei einem Virtuellen Kraftwerk handelt es sich um einen Verbund aus dezentralen Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und zum Verbrauch elektrischer Energie. Von einer Leitwarte aus wird die Kraftwerksleistung gesteuert. Mit einer effizienten Einbindung von Wärme und Mobilität soll eine wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung geschaffen werden, die für eine Verbesserung der Netzstabilität sorgt.