Auswirkungen des Koalitionsvertrages auf die Eigenstromproduktion mithilfe von Photovoltaik-Anlagen in Gewerbebetrieben

Über den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wird sowohl in der Öffentlichkeit, als auch in der Solarbranche viel diskutiert. Zu Recht fragen sich unsere Kunden, was er für Auswirkungen hat. Im Folgenden werden daher die sechs wesentlichen Auswirkungen des Vertrages auf die Eigenstromproduktion mithilfe von Photovoltaikanlagen in Gewerbebetrieben dargestellt:

1. Zunächst ist festzuhalten, dass Vieles bleibt wie es ist: Am Atomausstieg wird fest gehalten und der Einspeisevorrang für erneuerbare Energieträger bleibt bestehen. Darüber hinaus habe sich laut Koalitionsvertrag die geltende Regelung zur Photovoltaik „bewährt“ und solle daher beibehalten werden. Daher ändert sich bei der Photovoltaik vergleichsweise wenig. Dennoch wird die Einspeisevergütung weiter kontinuierlich sinken. In der Folge rückt daher die Bedeutung der Eigenstromproduktion mehr und mehr in den Vordergrund.

2. Vielfach wird argumentiert, dass der Koalitionsvertrag die Energiewende ausbremse. Das kann man zwar so sagen, dennoch sollen die erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 einen Anteil von 40-45 Prozent und bis 2035 in Höhe von 55-60 Prozent erreichen. Aktuell haben sie einen Anteil an der Stromproduktion von lediglich 25 Prozent. Innerhalb von 20 Jahren soll dieser Anteil also verdoppelt werden. Und der Energiebedarf für Wärme und Mobilität kommt noch oben drauf.

3. Neben dem Klima- und Umweltschutz ist dem Gesetzgeber die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie wichtig. Er spricht im Koalitionsvertrag daher von einem „Dreiklang“. Um die Versorgungssicherheit zu erreichen, wollen CDU/CSU und SPD konventionelle Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle und Gas) fördern. Regional müssten eventuell sogar neue konventionelle Kraftwerkskapazitäten aufgebaut werden. Der Strom aus diesen Kraftwerken wird teuer sein, was zu insgesamt steigenden Strompreisen führen wird. Steigende Strompreise sind zwar nicht gut, sie machen jedoch die Eigenstromproduktion mithilfe von Photovoltaik ökonomisch umso mehr interessant.

4. Um negative Börsenpreise für Strom zu verhindern will die Koalition die Spitzenlast künftig bis maximal 5 Prozent unentgeltlich abregeln. Das bedeutet grob gesagt, dass bei Sonnenschein nicht die gesamte erzeugte und eingespeiste Energie vergütet wird. Mittelfristig empfiehlt sich für Gewerbebetriebe daher, Speichertechnologien einzusetzen, um mit dem Speicher Spitzen bei der Einspeisung und beim Verbrauch abzufedern.

5. Der Gesetzgeber will eine Mindestumlage bei der EEG-Umlage für die Eigenstromproduktion einführen. Das bedeutet, dass Gewerbebetriebe für den Strom, den sie selbst produzieren und auch selbst verbrauchen, einen Beitrag zur Finanzierung des EEG leisten müssen. Dies ist problematisch und deren Einführung für die Photovoltaikbranche erscheint auch fraglich. Wenn sie dennoch kommt, hängt viel von der Höhe der im Koalitionsvertrag genannten Bagatellgrenze (Freigrenze) und der tatsächlichen Höhe der Umlage ab. Aus kaufmännischer Vorsicht empfiehlt sich jedoch die Berücksichtigung der Mindestumlage in der Wirtschaftlichkeitsberechnung.

6. Im Bereich der Netze sollen der Netzausbau vorangebracht und die Kosten für die Bereitstellung der Netzinfrastruktur stärker abgebildet werden. Ob und wenn ja welche Auswirkungen dies für Gewerbebetriebe hat, erscheint unklar. Einen Leistungspreis bezahlen Gewerbebetriebe bereits und durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage mit Speicher kann dieser häufig sogar gesenkt werden.