• FAQ
    • KONTAKT
    ENERGIEFREY
    • PRODUKTE
      • Photovoltaik / Solar
        • ENERGIEFREY Solarstrom Komplettpaket
        • Photovoltaik International
      • Tageslichtabhängige Lichtsteuerung
      • Energieeffizienzanalyse
        • Energieberatung Mittelstand
        • Energieaudit
        • Energiemanagementsystem
      • Begleitung bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen
      • ENERGIEFREY Strom + Gas
      • Weitere Produkte
        • Neue Heizung und EWärmeG
        • Virtuelles Kraftwerk / Regelenergiemarkt
        • Mieterstrommodell
        • Sonderlösungen und – konzepte Eigenstromproduktion
    • UNTERNEHMEN
      • Der Unternehmer
      • Leitbild
      • Partner
      • Referenzen
      • Jobs
    • AKTUELLES
    • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
    • Menü Menü

    Energieaudit Deutschland

    Energieaudit

    Was ist ein Energieaudit?

    In einem Energieaudit wird der Energieverbrauch eines Unternehmens analysiert. Wo wird wie viel Energie verbraucht und wo lässt sich wie viel Energie einsparen? Das Energieaudit wird wie die Energieberatung im Mittelstand nach der DIN 16247-1 durchgeführt. Das Energieaudit richtet sich jedoch an Nicht-KMUs und ist für diese verpflichtend durchzuführen.

    Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits

    Alle Nicht-KMUs müssen bis 05.12.2019 das Energieaudit oder eine Ersatzmaßnahme wiederholt haben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem überarbeiteten „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ (EDL-G), das am 22.04.2015 in Kraft getreten ist. Die Umsetzung dieser Maßnahme gehört gleichzeitig zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und dient sowohl der nationalen wie der in der EU vereinbarten Energie- und Klimaschutzziele.

    Für wen besteht die Pflicht zur Durchführung?

    Die Verpflichtung besteht, wenn ein Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter hat oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro und eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro hat.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Verbund- und Partnerunternehmen anteilig bzw. voll eingerechnet werden. Die Verpflichtung gilt für alle Branchen. Sie trifft daher ca. 50.000 Unternehmen in Deutschland.

    Freistellung von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits

    Unternehmen sind von der Pflicht nach § 8 Absatz 1 EDL-G freigestellt, wenn sie zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt entweder

    • ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
    • ein Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) eingerichtet haben.

    Wenn Sie bislang noch kein Audit durchgeführt haben

    Sofern Sie nicht auditpflichtig sind, haben Sie nach dem Energiedienstleistungsgesetz alles richtig gemacht. Unter Umständen würde jedoch eine „Energieberatung im Mittelstand“ sinnvoll sein. Diese wird vom BAFA mit 80 Prozent bis 6.000 Euro gefördert.

    Wenn Sie auditpflichtig sind, sollten Sie das Audit schnellstmöglich nachholen. Siehe hierzu auch weiter unten bei „Wird ein Verstoß bestraft?“.

    Unsere Leistungen und Ablauf eines Energieaudits

    • Einleitender Kontakt
    • Auftaktbesprechung
    • Datenerfassung
    • Außeneinsatz
    • Analyse
    • Bericht
    • Abschlussbesprechung

    Wir machen bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften des EDL-G jedoch nicht Halt. Wenn Sie es wünschen begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie der Eigenstromproduktion.

    Unternehmen, die keinen eigenen Energiemanager fulltime beschäftigen möchten, bieten wir ein Outsourcing an. Wir werden dann als externer Energiemanager für Sie aktiv.

    Gilt die Auditpflicht auch für mein Unternehmen?

    Sie sind unsicher, ob die Auditpflicht für Sie gilt? Sie befinden sich an der Schwelle zwischen einem KMU und einem Nicht-KMU? Sie haben mehrere Filialen und fragen sich, ob in allen Filialen ein Audit durchgeführt werden muss? Bei diesen und weiteren Fragen beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns:

    Fragen zum Energieaudit Deutschland

    Was genau ist ein Energieaudit?

    Analyse, wo in Ihrem Unternehmen wie viel Energie (Strom, Gas, Öl, …) verbraucht wird und wo Effizienzpotenziale bestehen.

    Welche Vor- und Nachteile hat das Gesetz / die Durchführung eines Energieaudits?

    Ziel des Gesetzes ist es, die Effizienz der Energienutzung zu steigern. Dazu legt die Bundesregierung Energieeinsparrichtwerte sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele fest. Die Energieeffizienzmaßnahmen sollen dabei kostenwirksam sein. In der Regel übersteigen die Einsparungen die Kosten deutlich. Häufig reichen dazu sogar bereits Maßnahmen mit keinem/geringem Investitionsbedarf aus. Damit hilft Ihnen das Gesetz beim Kostensparen. Darin besteht der große Vorteil des Gesetzes. Der Nachteil des Gesetzes besteht darin, dass ein Energieaudit oder eine Ersatzmaßnahme durchgeführt werden muss. Dies ist mit Kosten und Zeitaufwand der Geschäftsleitung sowie einzelner Mitarbeiter verbunden.

    Kann man ein Energieaudit mit dem Spitzenausgleich kombinieren?

    Sie wollen einen Spitzenausgleich beantragen? Dann kann es sinnvoll sein, die Anforderungen des EDL-G mit den Anforderungen des Spitzenausgleichs zu koppeln. Dadurch können Sie einen Doppelaufwand vermeiden.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Energieaudit (DIN 16247-1) und der Einführung eines Energiemanagements (ISO 50001)?

    Beim Energiemanagement ist die Umsetzung von Maßnahmen verpflichtend. Beim Energieaudit wird lediglich analysiert. Zusätzlich werden Effizienzpotenziale aufgezeigt. Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 stellt einen ganzheitlichen Ansatz zur Steigerung der Energieeffizienz dar. Eine kontinuierliche Effizienzsteigerung ist das Ziel. Für energieintensive Standorte kann die IS0 50001 daher die sinnvollere Alternative sein.

    Was ist das Multi-Site-Verfahren?

    Für Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten gibt es die Möglichkeit den Gesamtaufwand des Audits zu minimieren, indem das Multi-Site-Verfahren angewendet wird. Die Standorte werden hier geclustert.

    Wird ein Verstoß bestraft?

    Das BAFA ist angehalten, stichprobenartig zu überprüfen, ob die Vorschriften eingehalten wurden. Bei Nichtumsetzung sieht das EDL-G Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Das ist ein Vielfaches dessen, was die Durchführung eines Energieaudits i. d. R. kostet.

    Kompetenzen

    Unsere Auditoren sind beim BAFA gelistet.

    Was kostet die Durchführung eines Energieaudits?

    Das kommt wie so häufig drauf an. Bei Unternehmen mit nur einem Standort liegt der Preis in der Regel unter 10.000 Euro zzgl. MwSt.

    Bei Interesse und Fragen, melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.

    zur Anfrage
    • Tageslichtabhängige Lichtsteuerung
    • Photovoltaik / Solar
      • ENERGIEFREY Solarstrom Komplettpaket
      • Photovoltaik International
    • Energieeffizienzanalyse
      • Energieberatung Mittelstand
      • Energieaudit
      • Energiemanagementsystem
    • Begleitung bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen
      • Beleuchtung
      • Druckluft
      • Photovoltaik
      • Energieeinkauf
      • Heizung
      • Lüftungs- und Klimatechnik
      • Kältetechnik
      • Fuhrpark
    • Wirtschaftlichkeitscheck PV-Anlage Bestand
    • ENERGIEFREY Strom + Gas

    Das sagen unsere Kunden

    Willi Strauß Garten + Landschaftsbau
    Ich bin mit der Energieberatung von Dr. Frey sehr zufrieden, weil er als Fachmann alle Daten und Fakten zusammengetragen hat und ich so die richtigen  Entscheidungen treffen konnte.  Ich werde Herrn Dr. Frey gerne weiterempfehlen.
    Axel Ueberschär, Geschäftsführer - Ueberschär GmbH & Co. KG
    Die von Ihnen durchgeführten Arbeiten wurden mit hoher Fachkompetenz stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erbracht. Ihr Vorgehen war sehr strukturiert und zielgerichtet. So war mir in den Besprechungen stets schnell klar, um was es geht und was ich als Nächstes zu entscheiden habe. Auch hat mir die Zusammenarbeit stets Spaß bereitet. Besonders hervorheben möchte ich, dass es Ihnen gelungen ist, in meinem Unternehmen Energieeinsparpotenziale von über 50 Prozent zu identifizieren.
    Detlef Würth - würth druck GmbH & Co. KG
    Besonders hervorheben möchte ich die Kreativität und die Beharrlichkeit, kit der Sie Ideen zur Steigerung der Energieeffizienz entwickelt haben. Wenn eine Idee aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen vor Ort (z. B. regelmäßig wiederkehrende Sturmfluten) nicht umsetzbar war, haben Sie unsere besonderen Anforderungen mit in Ihren Fokus aufgenommen und eine neue Idee entwickelt.[…] An dieser Stelle sage ich Ihnen daher Danke für die bisherige Arbeit und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.… Read more
    Rolf K.Tourismus GmbH Gemeinde Dornum
    ENERGIEFREY hat von Anfang bis Ende sehr gute Arbeit geleistet. Wir sind vollauf zufrieden. Ohne ENERGIEFREY wären viele Montagemängel nicht entdeckt und beseitigt worden.
    Dietmar G., Unternehmer
    Wir arbeiten sehr gerne mit Ihrem Unternehmen zusammen: In sehr kurzer Zeit wurden Ihrerseits die Energieverbraucher in unserem Unternehmen analysiert und den einzelnen Verbrauchern zugeordnet. Mit Hilfe Ihrer Energieeffizienz-Analyse haben Sie Einsparpotenziale von 27 Prozent des Energieverbrauchs pro Jahr und 30 Prozent der Energiekosten pro Jahr ermittelt. […] An dieser Stelle sage ich Ihnen daher herzlichen Dank für Ihre bisherige Arbeit. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
    Melf Hansen, Geschäftsführer - Kesseböhmer Produktions GmbH & Co. KG
    Das erste Angebot, das wir von einem externen Anbieter bekommen haben, war um ein Viertel teurer, als wie ENERGIEFREY die Anlage später für uns eingekauft hat.
    Andrea G.Angestellte im öffentlichen Dienst

    Aktuelles

    • Erlebnisbericht: Mit dem Elektroauto nach Albanien23. März 2025 - 11:31
    • Ein Vordach, das es in sich hat15. April 2021 - 16:36
    • Blockchain
      Energiewende und Blockchain7. Juni 2018 - 10:30
    • Virtuelles Kraftwerk Neckar-Alb in Betrieb genommen8. Februar 2018 - 13:39
    • Dr. Armin Frey auf Jahrestagung des Forschungsverbandes Erneuerbare Energien15. November 2017 - 15:20

    ENERGIEFREY

    ENERGIEFREY berät Gewerbebetriebe, Bauträger und Öffentliche Einrichtungen in Energiefragen und begleitet diese bei der Umsetzung der entsprechenden Vorhaben.
    [mehr erfahren]

    Kontakt zu ENERGIEFREY GmbH

    Loßburger Str. 12
    70563 Stuttgart
    Telefon: 0711/217231-0
    [E-Mail senden]

    Aktuelles

    • Erlebnisbericht: Mit dem Elektroauto nach Albanien23. März 2025 - 11:31
    • Ein Vordach, das es in sich hat15. April 2021 - 16:36
    • Blockchain
      Energiewende und Blockchain7. Juni 2018 - 10:30

    Neueste Beiträge

    • Erlebnisbericht: Mit dem Elektroauto nach Albanien
    • Ein Vordach, das es in sich hat
    • Energiewende und Blockchain
    • Virtuelles Kraftwerk Neckar-Alb in Betrieb genommen
    • Dr. Armin Frey auf Jahrestagung des Forschungsverbandes Erneuerbare Energien
    © Copyright 2025 - Enfold Theme by Kriesi
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Kontakt
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen