Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits
Alle Nicht-KMUs müssen bis 05.12.2019 das Energieaudit oder eine Ersatzmaßnahme wiederholt haben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem überarbeiteten „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ (EDL-G), das am 22.04.2015 in Kraft getreten ist. Die Umsetzung dieser Maßnahme gehört gleichzeitig zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und dient sowohl der nationalen wie der in der EU vereinbarten Energie- und Klimaschutzziele.
Für wen besteht die Pflicht zur Durchführung?
Die Verpflichtung besteht, wenn ein Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter hat oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro und eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro hat.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Verbund- und Partnerunternehmen anteilig bzw. voll eingerechnet werden. Die Verpflichtung gilt für alle Branchen. Sie trifft daher ca. 50.000 Unternehmen in Deutschland.
Freistellung von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits
Unternehmen sind von der Pflicht nach § 8 Absatz 1 EDL-G freigestellt, wenn sie zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt entweder
- ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
- ein Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) eingerichtet haben.
Wenn Sie bislang noch kein Audit durchgeführt haben
Sofern Sie nicht auditpflichtig sind, haben Sie nach dem Energiedienstleistungsgesetz alles richtig gemacht. Unter Umständen würde jedoch eine „Energieberatung im Mittelstand“ sinnvoll sein. Diese wird vom BAFA mit 80 Prozent bis 6.000 Euro gefördert.
Wenn Sie auditpflichtig sind, sollten Sie das Audit schnellstmöglich nachholen. Siehe hierzu auch weiter unten bei „Wird ein Verstoß bestraft?“.
Unsere Leistungen und Ablauf eines Energieaudits
- Einleitender Kontakt
- Auftaktbesprechung
- Datenerfassung
- Außeneinsatz
- Analyse
- Bericht
- Abschlussbesprechung
Wir machen bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften des EDL-G jedoch nicht Halt. Wenn Sie es wünschen begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie der Eigenstromproduktion.
Unternehmen, die keinen eigenen Energiemanager fulltime beschäftigen möchten, bieten wir ein Outsourcing an. Wir werden dann als externer Energiemanager für Sie aktiv.
Gilt die Auditpflicht auch für mein Unternehmen?
Sie sind unsicher, ob die Auditpflicht für Sie gilt? Sie befinden sich an der Schwelle zwischen einem KMU und einem Nicht-KMU? Sie haben mehrere Filialen und fragen sich, ob in allen Filialen ein Audit durchgeführt werden muss? Bei diesen und weiteren Fragen beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns:
Fragen zum Energieaudit Deutschland
Was genau ist ein Energieaudit?
Analyse, wo in Ihrem Unternehmen wie viel Energie (Strom, Gas, Öl, …) verbraucht wird und wo Effizienzpotenziale bestehen.
Welche Vor- und Nachteile hat das Gesetz / die Durchführung eines Energieaudits?
Ziel des Gesetzes ist es, die Effizienz der Energienutzung zu steigern. Dazu legt die Bundesregierung Energieeinsparrichtwerte sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele fest. Die Energieeffizienzmaßnahmen sollen dabei kostenwirksam sein. In der Regel übersteigen die Einsparungen die Kosten deutlich. Häufig reichen dazu sogar bereits Maßnahmen mit keinem/geringem Investitionsbedarf aus. Damit hilft Ihnen das Gesetz beim Kostensparen. Darin besteht der große Vorteil des Gesetzes. Der Nachteil des Gesetzes besteht darin, dass ein Energieaudit oder eine Ersatzmaßnahme durchgeführt werden muss. Dies ist mit Kosten und Zeitaufwand der Geschäftsleitung sowie einzelner Mitarbeiter verbunden.
Kann man ein Energieaudit mit dem Spitzenausgleich kombinieren?
Sie wollen einen Spitzenausgleich beantragen? Dann kann es sinnvoll sein, die Anforderungen des EDL-G mit den Anforderungen des Spitzenausgleichs zu koppeln. Dadurch können Sie einen Doppelaufwand vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Energieaudit (DIN 16247-1) und der Einführung eines Energiemanagements (ISO 50001)?
Beim Energiemanagement ist die Umsetzung von Maßnahmen verpflichtend. Beim Energieaudit wird lediglich analysiert. Zusätzlich werden Effizienzpotenziale aufgezeigt. Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 stellt einen ganzheitlichen Ansatz zur Steigerung der Energieeffizienz dar. Eine kontinuierliche Effizienzsteigerung ist das Ziel. Für energieintensive Standorte kann die IS0 50001 daher die sinnvollere Alternative sein.
Was ist das Multi-Site-Verfahren?
Für Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten gibt es die Möglichkeit den Gesamtaufwand des Audits zu minimieren, indem das Multi-Site-Verfahren angewendet wird. Die Standorte werden hier geclustert.
Wird ein Verstoß bestraft?
Das BAFA ist angehalten, stichprobenartig zu überprüfen, ob die Vorschriften eingehalten wurden. Bei Nichtumsetzung sieht das EDL-G Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Das ist ein Vielfaches dessen, was die Durchführung eines Energieaudits i. d. R. kostet.
Kompetenzen
Unsere Auditoren sind beim BAFA gelistet.
Was kostet die Durchführung eines Energieaudits?
Das kommt wie so häufig drauf an. Bei Unternehmen mit nur einem Standort liegt der Preis in der Regel unter 10.000 Euro zzgl. MwSt.