Zypries kündigt Mieterstromverordnung an
Die neue Bundeswirtschaftsministerin Zypries sprach am 16. Februar 2017 auf dem Neujahrsempfang Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. In Ihrer Rede sagte Sie: „Wir wollen, dass künftig auch Mieter am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt werden.“ In den Koalitionsfraktionen hätte man sich auf Eckpunkte verständigt, damit vor der Sommerpause die im EEG 2017 vorgesehene Verordnung zu den Mieterstrommodellen kommen könne. Das PV-Magazin berichtet darüber hinaus, dass das Ministerium mitgeteilt habe, Mieterstrom solle „zielgenau mit einem Mieterstromzuschlag vergütet“ werden. Dieser Zuschlag soll sich an der Vergütung bei der Einspeisung (abzüglich eines Abschlags) orientieren. Zugleich solle gewährleistet sein, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann und von einer Förderung auch tatsächlich profitiert.
Hintergrund der Verordnung ist, dass der Eigenverbrauch von Photovoltaikanlagen ab 10 kWp Leistung mit 40 Prozent EEG-Umlage belastet wird. Mieter müssen aktuell hingegen die volle EEG-Umlage von derzeit 6,88 Cent/kWh bezahlen. Das ist eine Benachteiligung von Mietern von aktuell 4,12 Cent/kWh. Zwar werden schon Mieterstrommodelle im Bereich der Photovoltaik umgesetzt. Diese sind jedoch ökonomisch noch weitestgehend unattraktiv.
Die gesamte Rede der Bundeswirtschaftsministerin befindet sich auf der Internetseite des BEE https://www.bee-ev.de/home/presse/mitteilungen/neujahrsempfang-2017/. Zypries erläuterte auch ihr Motto „Energieeffizienz vor erneuerbaren Energien“. Diesbezüglich sagte Sie, dass bis 2020 ein Betrag von 17 Mrd. Euro für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bereitgestellt wären. Auf EU-Ebene gebe es das Programm „Clean energy for all Europeans“ von November 2016. Dieses müsse aus Ihrer Sicht noch konkreter werden, um die notwendige Sicherheit für Investoren zu erlangen.
Auf dem 32. Otti-Symposium Photovoltaische Solarenergie in Bad Staffelstein am 08.03.2017 ergänzte Aike Müller vom BMWi, dass die Förderung des Mieterstroms der Vereinheitlichung der KWK- und der Solarförderung diene. Das Ziel sei, die Energiewende mehr in die Städte zu holen.
Zudem ist zwischenzeitlich bekannt geworden, dass die Zuschüsse zu Mieterstrom auf jährlich 500 MWp begrenzt werden sollen.
Foto: BEE Neujahrsempfang 2017