Neue Heizung und EWärmeG
In Baden-Württemberg schreibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) vor, dass 15 Prozent der Wärmeversorgung regenerativ erzeugt werden müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Wird eine Heizung erneuert, muss innerhalb von 18 Monaten nachgewiesen werden, wie das EWärmeG eingehalten wird. Dazu können verschiedene Technologien installiert werden, wie eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage. Alternativ führen auch Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung ans Ziel.
Wir bieten Ihnen an, Sie bei der Erneuerung der Heizung und der Einhaltung des EWärmeG beratend zu begleiten. Dazu gehört die Identifikation der für Sie bzw. Ihr Objekt passenden Heizung. Stehen mehrere Alternativen zur Auswahl, vergleichen wir die Wirtschaftlichkeit und arbeiten für Sie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Technik heraus. Des Weiteren analysieren wir, mit welcher Maßnahme Sie das EWärmeG am günstigsten einhalten können. Im dritten Schritt begleiten wir Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei erstellen wir auch Sanierungsfahrpläne.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.